Zegierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 24. Weimar. 31. Dezember 1891.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der bei der Gesammt Universität Jena bestehenden
Commission für ärztliche Prüfung betr., Seite 155. — Ministerial- Bekanntmachung, die Einstellung der
Erhebung von Abgaben für die Benntzung mehrerer giege. und Brücken beir., Seite 155 und 156. —
Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die vereinigte
Hospital- und Kaiser-Wilhelm. Stiftung zu Berga ad/E. betr., Seite 156. — Ministerial- Bekanntmachung,
Erweiterung der Besuguisse des Großherzoglichen Oberaichamts bez. Gründung eines Staats-Aichamts
in Ilmenau betr., S. 156 und 157. — Ministerial- Bekanntmachung, die Arzneitaxe für das Jahr 1892
betr., Seite 157. — Iigltsverzeicha aus dem Reichs--Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche
Reich, Seite 157 und 1
Ministerial-Bekanntmachungen.
(1181 I. Es wird hierdurch bekannt gegeben, daß der Geheime Hofrath
Dr. Müller zu Jena zum stellvertretenden Vorsitzenden der an der Gesammt-
Universität Jena bestehenden Großherzoglich und Herzoglich Sächs. Commission für
die ärztliche Prüfung während des laufenden Prüfungsjahres ernannt worden ist.
Weimar, den 5. Dezember 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Cultus.
v. Groß.
(119| II. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Dezem-
ber 1888 — Regierungsblatt Seite 154 — bringen wir hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß, daß vom 1. Janunar 1892 ab die Erhebung von Abgaben
für die Benutzung folgender Wege und Brücken:
1. Ortsstraßen zu Kranichfeld,
2. Straße von Kranichfeld nach Nauendorf,
3. Hohenfelden-Nauendorfer Straße,
4. Münchener Bachbrücke,
1891 30