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eingestellt werden wird, und daß alsdaun, nachdem inzwischen auch die Abgabe-
Erhebung hinsichtlich der Saalebrücke zwischen Rothenstein und Oelknitz sich
erledigt hat, eine Erhebung von Abgaben bis auf Weiteres nur noch im Betreff
1. der Gemeindechausseen im Gemeindebezirk Oldisleben,
2. der Ortsstraßen und Brücken zu Ruhla und
3. der Kammerberg-Manebacher Ilmbrücke
stattfindet.
Weimar, den 14. Dezember 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[120] III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der vereinigten
Hospital- und Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Berga a/Elster die Rechte einer
juristischen Person gnädigst zu verleihen geruht.
Weimar, den 16. Dezember 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(121| IV. Höchster Genehmigung zu Folge werden die Vorschriften der
Ministerial-Bekanntmachungen vom 7.Oktober 1853 (Regierungsblatt Seite 305)
und vom 19. September 1883 (Regierungsblatt Seit 191), das Großherzog-
liche Oberaichamt betreffend, durch Nachstehendes ergänzt:
Vom 1. Januar 1892 ab erstrecken sich die Befugnisse des Großherzog=
lichen Oberaichamts auch auf die Prüfung und Aichung von Thermoalkoholo-
metern, aichfähigen Aräometern und sonstigen aichfähigen Hohlmaaßen aus Glas.
Zur Vornahme dieser Prüfungen, soweit sie nicht bei dem Großherzog-
lichen Oberaichamt in Weimar unnmittelbar stattfinden, tritt mit dem be-
zeichneten Tage in Ilmenau ein Staats-Aichamt in Wirksamkeit, mit
dessen Leitung der Direktor der Großherzoglichen Prüfungsanstalt für Thermo-
meter zu Ilmenau, A. Böttcher, beauftragt ist, welcher für die Prüfungen 2c.
der obenbezeichneten Gegenstände zugleich dem Großherzoglichen Oberaichamte
als Mitglied angehört.