Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Weimar. 11. März 1891.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, Nachwahl eines Landtags. Abgeorducten aus allgemeinen Wahlen im Xl. Wahl.
bezirk betreffend, Seite 17. — Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Per-
son an den Radirverein zu Weimar betresfend, Seite 18. — Ministerial- Bekanntmachung, Wechsel in der
Hauptagentur der Militärdienstkosten-Versicherungs-Aktiengesellschaft „Arminia“ in München betressend,
eite 18. — Ministerial-Bekanntmachung, die vom Königl. Vreußischen Kriegs-Ministerium neuer-
dings ausgegebenen „Nachrichten für pensionirte Osffiziere und Militär-Aerzie betreffend, Seite 18. —
Ministerial-Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubnih zum Geschäftsbetrieb im Großherzogihum an
den Feuerversicherungs-Verband deutscher Fabriten zu Berlin betreffend, Seite 21. — Ministerial-Bekannt-
machung, die diesjährige Aufnahme der Pferde- und Rindviehbestände zur Ausführung des Reichsgesetzes
über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, betressend, Seite 21. — Inhaltsverzeichniß aus
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 22.
Nummer 6.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(26) I. An Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Landtags-Abgeordneten.
Mechanikus Leonhard Frank zu Eisenach ist durch die allgemeinen Wahlen
im XI. Wahlbezirk der Großherzogliche Oberförster Matthes daselbst zum
bandtags-Abgeordneten für die Zeit bis zum Zusammentritt des dem XXV.
Landtage folgenden ordentlichen Landtags gewählt worden und hat die auf
ihn gefallene Wahl angenommen.
Es wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. März 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
1891 6