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[27.] II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst geruht, dem
Radirverein zu Weimar die Rechte der juristischen Persönlichkeit zu verleihen.
Weimar, den 2. März 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
(28/ III. Daß von der Direktion der „Arminia“, Militärdienstkosten-Ver-
sicherungs-Aktien-Gesellschaft in München, an Stelle des Verlagsbuchhändlers
Ernst Jüngst zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben der Kaufmann
Hugo Oberländer daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum er-
nannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 1. Juli 1890 (Regierungsblatt Seite 125) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 16. Februar 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
(29] 1V. Die vom Königlich Preußischen Kriegsministerium neuerdiugs aus-
gegebenen „Nachrichten für pensionirte Offiziere und Militär-Aerzte“ werden
zur Nachachtung für die betheiligten Behörden und Personen mit dem Be-
merken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach einer anher ge-
langten Mittheilung Quittungen und Beglaubigungen nach altem Muster
aufgebraucht werden dürfen.
Weimar, den 21. Februar 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements -Chef:
Krause.