Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 9. * Weimar. » — * 25. April 1891. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Vorbereitung der Wahlen der Abgeordneten zum XXVI. ordentlichen 
andtag des Großherzogthums betressend, Seite 33. — Bekanntmachung: Die Vereinbarung mit der 
Großherzoglich Badischen, Großherzoglich Mecklenburg, Schwerinschen, Herzoglich Brannschweigschen Regie- 
rung und mit der Regierung des Reichslandes Elsaß- Lothringen wegen gegenseitiger Anerklennung der 
Prüsungszeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen betressend, Seite 35. — Ministerial-Bekannt-= 
machung, den Vertrieb des Kochschen Heilmittels gegen Tuberkulose betreffend, Seite 35. — Ministerial- 
Bekanntmachung, die Zusammenstellung des Jahresarbeitsverdienstes der land= und forstwirthschastlichen 
Arbeiter betreffend, Seite 36. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs= Gesetzblatt und dem Central-Blatt 
für das Deutsche Reich, Seite 37. 
—. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
44| I. Höchster Entschließung zufolge soll die Wahl der sämmtlichen Ab- 
heordneten für den nächsten sechsundzwanzigsten ordentlichen Landtag des Groß- 
herzogth ums nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. April 1852 im Laufe des 
Monats September dieses Jahres vorgenommen werden. 
Das unterzeichnete, nach § 11 des angezogenen Gesetzes mit der all- 
hemeinen Leitung des Wahlgeschäfts betraute Staats-Ministerium bringt hier- 
durch diese höchste Entschließung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, 
daß die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren An- 
orduungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen 
Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu- 
gehenden Anweisung werden getroffen werden. 
Schon jetzt aber findet sich das unterzeichnete Staats-Ministerium zu 
folgenden allgemeinen Anordnungen veranlaßt: 
| Die Großherzoglichen Rechnungsämter und Stener-Lokal-Kom- 
missionen haben innerhalb 14 Tagen von dieser Bekanntmachung an 
1891 9
	        
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