Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

37 
und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 
— beschlossen worden ist, wird nachstehend eine Zusammenstellung der bezüg- 
lichen Feststellungen der Bezirksausschüsse nach dem gegenwärtigen Stande be- 
kannt gemacht. 
Weimar, den 16. April 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
  
  
  
  
  
  
Wokbkenius. 
Ver- Landwirthschaftliche Arbeiter. Forstwirthschaftliche Arbeiter. 
waltungs= Erwachsene. U Ingendliche. Erwachsene. Jugendliche. 
bezitl. Maãnnliche. Weibliche. Mäunliche. Weibliche. Mänuliche. Weibliche. Männliche.] Weibliche. 
4 »42 41 Eo 
J. 420 250 250 180 420 250 250 180 
II. 420 250 250 180 420 250 250 180 
III. 400 240 270 210 400 240 270 210 
IV. 325 210 180 150 350 190 180 150 
V. 380 240 240 180 380 240 240 180 
  
  
  
  
  
48] Das 13. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter: 
Nr. 1948 Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Kongo-Staate 
über die Auslieferung der Verbrecher und die Gewährung sonstiger 
Rechtshülfe in Strafsachen zwischen den Deutschen Schutzgebieten 
in Afrika und dem Gebiete des Kongo-Staates. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 16: 
S. 74 Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, betreffend 
die Erhebung von Reichsstempelabgaben, bezüglich der Abstempelung 
argentinischer Werthpapiere; 
„ „ Abänderung der Dienstvorschriften, betreffend die Besteuerung des 
Tabacks, sowie Formular für die Uebersichten der Einnahme an 
Tabacksteuer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.