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und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886
— beschlossen worden ist, wird nachstehend eine Zusammenstellung der bezüg-
lichen Feststellungen der Bezirksausschüsse nach dem gegenwärtigen Stande be-
kannt gemacht.
Weimar, den 16. April 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbkenius.
Ver- Landwirthschaftliche Arbeiter. Forstwirthschaftliche Arbeiter.
waltungs= Erwachsene. U Ingendliche. Erwachsene. Jugendliche.
bezitl. Maãnnliche. Weibliche. Mäunliche. Weibliche. Mänuliche. Weibliche. Männliche.] Weibliche.
4 »42 41 Eo
J. 420 250 250 180 420 250 250 180
II. 420 250 250 180 420 250 250 180
III. 400 240 270 210 400 240 270 210
IV. 325 210 180 150 350 190 180 150
V. 380 240 240 180 380 240 240 180
48] Das 13. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 1948 Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Kongo-Staate
über die Auslieferung der Verbrecher und die Gewährung sonstiger
Rechtshülfe in Strafsachen zwischen den Deutschen Schutzgebieten
in Afrika und dem Gebiete des Kongo-Staates.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 16:
S. 74 Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, betreffend
die Erhebung von Reichsstempelabgaben, bezüglich der Abstempelung
argentinischer Werthpapiere;
„ „ Abänderung der Dienstvorschriften, betreffend die Besteuerung des
Tabacks, sowie Formular für die Uebersichten der Einnahme an
Tabacksteuer.