Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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Handlungen ein, jedoch dergestalt, daß der Gesammtbetrag den Betrag der be- 
treffenden Bauschgebühr im einzelnen Falle nicht übersteigen darf. 
8. Die Knappenbücher, nicht aber auch Ersatzausfertigungen (§ 95 
Ziffer 14), sind kostenfrei zu liefern und auszufertigen. 
9. Dispensationen in Bergbausachen 
durch die Bergämter ... 2. A bis 10 ÆA, 
durch das Staatsministerium.. . . . .. 2 „ „ 50 „ 
C. Verwaltungssachen. 
§ 94. 
Gnadenerweisungen. 
1. Ertheilung der Rechte ehelicher Geburtt 5.“ bis 200 J 
2. Volljährigkeitsdekrete 10 „ „ 200 „ 
3. Trennung einer Ehe aus landesherrlicher Moct- 
vollkommenheit 10 „ „ 500 „ 
4. Dispensationen von dem Verbote der Ehe zwischen 
einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mit- 
schuldigen 3 ,„ „ 150 „ 
5. Erlaubniß zur Annahme eines anderen Namens 
oder eines Wappernn 5 „ „ 1000 „ 
6. Verleihung des Adels oder anderer Standes. 
erhöhungen . 500 „ „2000 „ 
7. Nochgesuchte Anertemung eines auswärts er- 
theilten neuen Adels oder einer auswärts ertheilten 
sonstigen Standeserhöhnng . 100 „ „ 500 „ 
8. Auf Nachsuchen ertheilte Titel, unter Verücksich- 
tigung der üblichen, mit dem Titel verbundenen Rang- 
verhältnise . 50 „ „ 1000 „ 
9. Nachgesuchte zr eines auswärts er- 
theilten Tites .. ...20,,,,300,,. 
Anmerkung zu Ziffer 5, 8 und 9: 
Ausnahmsweise kann auf Grund höchster Entschließung von Berechnung der Gebühr ab— 
gesehen werden.
	        
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