Ministerial-Bekanntmachungen.
[(2|) II. Auf Grund der Bestimmung in § 1 der Bekanntmachung des Reichs-
kanzlers, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend, vom 13. November
1875 wird hierdurch bekannt gemacht, daß für die Kommission zur Prüfung
der Apothekergehülfen auf die drei Jahre vom 1. Januar 1894 bis zum
1. Januar 1897 ernannt worden sind:
zum Vorsitzenden
der Referent für Medizinalangelegenheiten in dem unterzeichneten Staats-
Ministerium, Geheime Medizinalrath Dr. von Conta, hier,
zu Mitgliedern
der Großherzogl. Medizinal-Assessor, Apotheker Lüdde, und der Apotheker
Dr. Julius Hoffmann, beide hier,
zum stellvertretenden Mitglied
der Apotheker Dr. Eduard Stütz zu Jena.
Weimar, den 1. Januar 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(3) III. Der Amtssitz der bisher in Erfurt bestandenen Handelsagentur der
Vereinigten Staaten von Amerika ist von Erfurt nach Weimar verlegt und
demgemäß die Beamten dieser Behörde, der Handelsagent Thomas Ewing
Moore und der Vicehandelsagent Paul Teichmann, welchen bereits früher
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden ist, in gleicher Eigenschaft
nach Weimar versetzt worden.
Weimar, den 2. Januar 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(41 IV. Zufolge höchster Entschließung ist an Stelle des als Finanzassessor
nach Weimar versetzten Großherzoglichen Bezirkskommissars Dr. von der Osten