Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

3 
der Großherzogliche Bezirkskommissar Heinemann in Dermbach und an Stelle 
des verstorbenen Großherzoglichen Bezirksarztes Medizinalrath Dr. Köhler der 
Großherzogliche Bezirksarzt Dr. Moser in Dermbach zum Mitglied der 
Stiftungsverwaltung der Hilfskasse für Frankenheim ernannt worden. 
Weimar, den 4. Januar 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
15) V. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Dezember 
1893 im Central-Blatt für das Deutsche Reich ist auf Grund der Vorschriften 
im § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februnar 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 52) der 
Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das 
Jahr 1894 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag 
zu gewähren sind: · 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskost . . . . . .. 80 Pf. 65 Pf. 
b) für die Mittagskot . .. 40 „ 35 „ 
) für die Abendktt 25 „ 20 „ 
d) für die Morgenk6ot . ... 15 „ 10 „ 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur Keuntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Januar 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(6! VI. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog der von den ver- 
storbenen Geschwistern Regierungsrath August Hufeland und Stiftsdame Fräulein 
Louise Hufeland, früher in Weimar, unter dem Namen 
„Hufelandsche Stiftung für Wittwen und Waisen“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.