Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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errichteten Stiftung die Rechte einer juristischen Person und milden Stiftung 
zu verleihen geruht hat, wird dies hiermit öffentlich bekannt gegeben. 
Weimar, den 12. Januar 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
v. Boxberg. 
[I7] Das 39. Stück für 1893 und das 1. Stück für 1894 des Reichs-Gesetz- 
blattes enthalten unter: 
Nr. 2137 Handels= und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und 
Serbien, vom 21./9. August 1892; unter 
„ 2138 Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Serbien, betr. 
den gegenseitigen Muster= und Markenschutz, vom 21./9. August 
1892; unter 
„ 2139 Handels-, Zoll= und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen 
Reich und Rumänien, vom 21. Oktober 1893. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
1 und 2;: 
S. 1 und 2 Bestellung zweier Stations-Kontroleure; 
„ 5 Bestellung eines Reichs-Bevollmächtigten. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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