Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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88 
131. 
132. 
133. 
134. 
135. 
136 
138. 
139. 
140. 
Bei dem Staats-Ministerium. 
Nebengebühren der Gendarmen 2c. für Ver- 
richtungen im Stationsorte. 
15. Gebühren der Bürgermeister und 
der übrigen Gemeindebeamten. 
16. Gebühren der Feldgeschworenen. 
17. Gebühren der Ortsgerichts- 
schöfsen und Urkundspersonen. 
18. Gebühren der Zeugen und Sach- 
verständigen. 
und 137. Allgemeines. 
Rechnungsgebühren. 
Gebühren der Ortstaxatoren. 
Gebühren der Würderungsgewerken in An- 
gelegenheiten der Gebäudebrandversiche- 
rungsanstalt. 
  
.l 
141. 
142. 
143. 
144. 
. Quittungsertheilung. 
146. 
147. 
148. 
Sicherstellung 2c. fälliger 
150. 
151. 
152. 
153. 
154. 
155. 
IV. Verwaltung des Kostenwesens. 
A. Bei den Staatsbehörden. 
Zaständige Behörden. 
ostenrechnung. 
Zahlungsauflage für Kostenvorschüsse. 
Fortsetzung zu §§ 142 und 143. 
Kostenbeitreibung. 
Verjährung. 
Kostenrückstände am Jahresschlusse. 
Kosten. 
Abschlagszahlungen auf fällige Kosten. 
Kostenverwaltungsbeamte. 
Gebühren der im § 151 bezeichneten Be- 
amten und der Untereinnehmer. 
Haftpflicht der Beamten. 
Ausführungsvorschriften. 
B. Bei den Gemeindevorständen sowic anderen 
Stellen und Personen.
	        
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