Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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2163 Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe aus Grund 
der Gesetze vom 16. März 1886, 23. Juli 1893 und 18. März 
1894; unter 
2164 Internationale Uebereinkunft, betr. Maßregeln gegen die Cholera; 
unter 
2165 Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Erhebung von 
Reichsstempelabgaben vom , 185 unter 
2166 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Reichsstempelgesetzes; 
unter 
2168 Bekanntmachung, betr. Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 14, 
15, 16 und 17: 
81 Uebereinkommen zwischen dem Reich und Rußland, betr. die gegen- 
seitige Uebernahme früherer Angehöriger der beiden Länder; 
91 Abänderung des § 3 der Branntwein-Gebühren-Ordnung; 
92 Abänderung des Konten-Regulativs in betreff des Artikels „künst- 
liche Zähne“; 
92 und 102 Bestellung von Stations-Kontroleuren; 
92 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen; 
103 Verzeichniß der Zuckersteuerstellen im deutschen Zollgebiet; 
115 Verordnung, betr. die Rechtsverhältnisse der Landesbeamten in 
Deutsch-Ostafrika; 
117 Berichtigung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der im Deutschen 
Reich bestehenden Ersatzkommissionen; 
118 Gewährung eines Gewichtsabzugs bei der Verzollung havarirter 
Waaren; 
118 Abänderung der Ziffer II der Anlage C zu den Vorschriften über 
die Denaturirung des Branntweins hinsichtlich des spezifischen 
Gewichts des Terpentinöls. 
Weimar. — dof · Buchdrucerei.
	        
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