250
mit dem Sitz in Jena, welche zur Unterstützung tüchtiger theologischer Privat-
docenten oder Habilitanden in Jena, in zweiter Linie zur Gewährung von
Mitteln an begabte und strebsame Candidaten der Theologie für Ausführung
bestimmter wissenschaftlicher Aufgaben oder einer Studienreise dienen soll,
die Rechte einer juristischen Persönlichkeit und einer milden Stiftung ver-
liehen worden sind.
Weimar, den 17. Juli 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
v. Boxberg.
(71) IIII. Zur Vollziehung von Revisionen nach § 39 Absatz 2 des Reichs-
stempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichsgesetzblatt von 1894 Seite 381)
sind bis auf Weiteres
die Großherzoglichen Ministerialrevisoren Krafft und Bachmann hier
beauftragt.
Dieselben sind von uns in Einverständniß mit dem Ministerialdepartement
der Justiz zugleich ermächtigt worden, behufs Prüfung der richtigen Versteue-
rung von Wechseln nach Maßgabe der Reichsgesetze vom 10. Juni 1869
(Reichsgesetzblatt Seite 193) und vom 4. Juni 1879 (Reichsgesetzblatt Seite 151)
bei den Großherzoglichen Gerichten die Vorlegung einschlagender Akten und
von den Gerichtsvollziehern die Vorlegung der Wechselprotestregister zu verlangen.
Weimar am 13. Juli 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement! ver Finanzen.
I72) IV. Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
sind der Freimaurerloge „Zur Akazie am Saalstrande zu Wenigenjena“ die
Rechte einer juristischen Persönlichkeit verliehen worden.
Weimar am 13. Juli 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.