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donnerstagseier; dagegen verbleibt der Pfarrei Heringen das Recht auf eine
Ablösungsrente für Hafer aus Vitzeroda und den Bezug von 7 Metzen Hafer
aus Gasteroda im Werthe von 43 —# 43 3, vorbehaltlich ihrer etwaigen
Ablösung.
Die Bezüge der Küsterstelle zu Heringen aus den zu Heringen gehörigen
Weimarischen Ortschaften an baarem Gelde, an Gebühren für Taufen, Trau-
ungen, Begräbnisse und Gründonnerstagseiern gehen vom 1. April 1894 an
auf die Schulstelle zu Vitzeroda über.
Die evangelischen Bewohner der ausscheidenden Weimarischen Ortschaften
verzichten auf alle Eigenthumsansprüche an der Kirche, den geistlichen Gebäuden
und dem Friedhofe zu Heringen und auf das Mitbenutzungsrecht an letzterem.
Artikel 4.
Ingleichen gehen vom 1. April 1894 an die Rechte der Pfarrei Philipps-
thal auf die Lieferungen von 12 Anspännern in Oberzella von 2 Metzen stell-
baren Ackers, der freien Fahrt der Ernte von diesem Lande, auf die Lieferung
von 13¼ Metzen Korn, zu welcher 7 Anspänner aus Oberzella verpflichtet
sind, die Ansprüche auf Stolgebühren, Opfergeld, Opferstroh und die Rente
von 78 26 aus der Kirchenkasse zu Oberzella auf eine der beiden geist-
lichen Stellen in Vacha über.
Die Verpflichtung Oberzella'—s, in jedem dritten Jahre den Zaun des
Pfarrgartens in Philippsthal in Stand zu setzen, hört auf.
Die Kirchenkasse zu Philippsthal verzichtet auf das bisherige Opfergeld
der Kirchenkasse von Oberzella zu Gunsten der Kirchenkasse von Vacha.
Die Bezüge der Küsterstelle zu Philippsthal von 31 Metzen Korn, Ge-
bühren und Opfergeld aus den Weimarischen Ortschaften gehen auf die Schul-
stelle in Oberzella über.
Die aus der Parochie Philippsthal ausscheidenden evangelischen Bewohner
der Weimarischen Ortschaften verzichten auf freie Vorhaltung der Kirche, Pfarrei
und Küsterwohnung in Philippsthal.
Artikel 5.
Die evangelischen Bewohner der Preußischen Ortschaft Röhrigshöfe treten
am 1. April 1894 in den Verband der eine Filialgemeinde von Philippsthal
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