14
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 1. Juni 1892
(Regierungs-Blatt Seite 115) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Februar 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[I7|) II. Daß von der Direktion der Westdentschen Versicherungs-Aktien-Bank
in Essen an Stelle des verstorbenen Alwin Fischer in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann C. F. Rohrbach in Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 4. Dezember 1884 (Regierungs-
Blatt Seite 211) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. Februar 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[I8! Das 2., 3., 4., 5. und 6. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2140 Gesetz, betr. die Gewährung von Unterstützungen an Invalide
aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene; unter
„ 2141 Bekanntmachung, betr. die am 30. Dezember 1893 zu Madrid
unterzeichnete Erklärung wegen Regelung der Handelsbeziehungen
zu Spanien; unter
„ 2142 Erklärung, betr. die Verlängerung des bestehenden Handels-
provisoriums zwischen dem Reich und Spanien; unter
„ 2143 Bekanntmachung, betr. den Markenschutz in Bulgarien; unter
„ 2144 Bekanntmachung, betr. Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands, der Niederlande, Oesterreichs und Ungarns, sowie der
Schweiz und für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisen-