Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird von dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der 
Pferde- und Rindviehbestände 
Freitag der 30. März ds. Js. 
hierdurch bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das 
weiter Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 2. März 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
Krause. 
(22) III. Der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft a. G. zu Plau i. M. ist die Er- 
laubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen 
widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den W. Kellner in 
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 6. März 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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