Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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82. 
Oberaufsicht. 
Das Geheime Haupt- und Staatsarchiv untersteht dem Kultusdepartement 
des Großherzoglichen Staatsministeriums. 
83. 
Personal. 
Das Personal des Archivs besteht zur Zeit aus dem Archivvorstand, zwei 
Archivaren, einem Archivgehilfen und einem Diener. 
84. 
Der Archivvorstand. 
Die Geschäftsleitung steht dem Archivvorstand zu. Er vertritt das Archiv 
nach außen, unterzeichnet alle Ausfertigungen und bewahrt das Amtssiegel. 
In Behinderungsfällen und bei Beurlaubung fällt die Vertretung dem 
nächststehenden Archivar zu. 
86. 
Arbeitszeit. 
Während der Dienststunden (vom 1. März bis 31. Oktober von 9 Uhr 
Vormittags bis 1 Uhr und von 3 bis 5 Uhr Nachmittags, vom 1. November 
bis letzten Febrnar von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags) müssen 
die Archivbeamten an Werktagen zur Erledigung ihrer Arbeiten im Archiv- 
gebäude anwesend sein. Die Arbeitszeit des Archivdieners, der zugleich die 
Dienergeschäfte bei der Großherzoglichen Zeichenschule besorgt, wird von dem 
Archivvorstand besonders festgesetzt. 
II. Ablieferung von Archivalien an das Archiv. 
§59. 
Seitens der Hof= und Staatsbehörden. 
An das Archiv sind von den Großherzoglichen Hof= und Staatsbehörden 
alle alten Urkunden, Akten und sonstigen Schriftstücke abzugeben, die dauernde 
rechtliche oder wissenschaftliche Bedeutung haben. 
Die wissenschaftliche Bedeutung kann namentlich eine geschichtliche (landes-, 
kirchen-, familien-, kulturgeschichtliche), statistische, literarische oder psycho- 
logische sein. 
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