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82.
Oberaufsicht.
Das Geheime Haupt- und Staatsarchiv untersteht dem Kultusdepartement
des Großherzoglichen Staatsministeriums.
83.
Personal.
Das Personal des Archivs besteht zur Zeit aus dem Archivvorstand, zwei
Archivaren, einem Archivgehilfen und einem Diener.
84.
Der Archivvorstand.
Die Geschäftsleitung steht dem Archivvorstand zu. Er vertritt das Archiv
nach außen, unterzeichnet alle Ausfertigungen und bewahrt das Amtssiegel.
In Behinderungsfällen und bei Beurlaubung fällt die Vertretung dem
nächststehenden Archivar zu.
86.
Arbeitszeit.
Während der Dienststunden (vom 1. März bis 31. Oktober von 9 Uhr
Vormittags bis 1 Uhr und von 3 bis 5 Uhr Nachmittags, vom 1. November
bis letzten Febrnar von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags) müssen
die Archivbeamten an Werktagen zur Erledigung ihrer Arbeiten im Archiv-
gebäude anwesend sein. Die Arbeitszeit des Archivdieners, der zugleich die
Dienergeschäfte bei der Großherzoglichen Zeichenschule besorgt, wird von dem
Archivvorstand besonders festgesetzt.
II. Ablieferung von Archivalien an das Archiv.
§59.
Seitens der Hof= und Staatsbehörden.
An das Archiv sind von den Großherzoglichen Hof= und Staatsbehörden
alle alten Urkunden, Akten und sonstigen Schriftstücke abzugeben, die dauernde
rechtliche oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die wissenschaftliche Bedeutung kann namentlich eine geschichtliche (landes-,
kirchen-, familien-, kulturgeschichtliche), statistische, literarische oder psycho-
logische sein.
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