Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

48 
12 
Nr. 2149 
„ 2150 
„ 2151 
, 2152 
„ 2153 
, 2154 
„, 2155 
„, 2156 
„, 2157 
„, 2158 
Gesetz, betr. die Aenderung des Gesetzes über den Unterstützungs- 
wohnsitz und die Ergänzung des Strafgesetzbuchs vom 12. März 
1894; unter 
Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Gesetzes über den 
Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870; unter 
Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Berichtigung der dem 
internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
beigefügten Liste; unter 
Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das 
Etatsjahr 1894/95; unter 
Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver- 
waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisen- 
bahnen; unter 
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Etatsjahr 1894/95; unter 
Gesetz, betr. die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichs- 
haushalts-Etat für das Etatsjahr 1893/94; unter 
Gesetz, betr. die Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen 
dem Reich und Spanien; unter 
Bekanntmachung, betr. die Invaliditäts= und Altersversicherung 
von Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie; unter 
Bekanntmachung, betr. Abänderung der Anlage B. zur Verkehrs- 
Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 18. März 1894. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 11, 
und 13: 
S. 73 Ergänzung des amtlichen Waarenverzeichnisses in Bezug auf den 
Artikel „Petroleum“; 
„ 75 Abänderung der Bestimmung über Ursprungszeugnisse für die aus 
meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren; 
„ 78 Aenderung der in die Vorschriften über die Civilversorgung der 
Militäranwärter ausgenommenen Bedingungen für die Erlangung 
des Forstversorgungsscheines. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.