188 21. Orientalische Frage und österreichisches Bündnis.
Die Annexion der beiden Provinzen ist kein zynischer Landraub, sondern
der letzte Schritt auf der Bahn einer seit 30 Jahren unter Anerkennung
der Mächte betätigten politischen und kulturellen Arbeit.
(Lebhaftes Sehr richtig.)
Das Reichstadter Abkommen ist ja schon 1876 geschlossen worden 1). Die
Besetzung von Bosnien und der Herzegowinga erfolgte seinerzeit, weil
der ursprüngliche Besitzer den Aufstand in jenen beiden Provinzen nicht
zu dämpfen vermochte, und Osterreich-Ungarn den Aufruhr weiter Landstrecken
dicht an seiner Grenze auf die Länge ummöglich ruhig mit ansehen
konnte. Was die österreich-ungarische Verwaltung in dieser Zeit für die
beiden Provinzen getan hat, das, meine Herren, ist von allen sachverständigen
Beurteilern als eine glänzende Kulturleistung anerkannt worden 2).
(Sehr richtig!)
Osterreich-Ungarn hat also sein Recht auf die beiden Provinzen in stetiger
Arbeit erworben. Der Verstoß gegen das formale Recht, der bei der
Annexion begangen wurde, ist durch die Verhandlungen zwischen Österreich-Ungarn
und der Pforte ausgeglichen worden. Bei diesen Verhandlungen
ist von beiden Seiten mit staatsmännischer Weisheit den Interessen
beider Teile gedient worden, und ich glaube, daß beide Teile Anlaß haben,
sich zu dem gelungenen Abschluß Glück zu wünschen ?).
(Sehr richtigl)
Nachdem, meine Herren, eine Einigung unter den Nächstbeteiligten erzielt
worden ist, wird auch die formelle Anerkennung der übrigen Signatarmächte
des Berliner Vertrags nicht ausbleiben können. Daß aber auch
das Placet Serbiens erforderlich sein sollte, das, meine Herren, ist eine
Zumutung, die Österreich-Ungarn von Anfang an mit Recht zurückgewiesen
hat
(sehr richtig!),
mag sie nun in der Form des Anspruchs auf Kompensationen oder in
anderer Weise aufgetreten sein. Den Serben steht keinerlei Rechtsanspruch
zur Seite.
(Sehr richtig! rechts.)
1) Das Abkommen von Reichstadt vom 8. Juli 1876 besagte, daß, wenn die Türkei
von Serbien und Montenegro besiegt würde, Österreich den Hauptteil von Bosnien
und Herzegowina und Rußland Bessarabien erhalten sollten.
2) Die Verwaltung des Baron Kallay.
3) Der Abschluß erfolgte am 26. Februar 1909.