Inhaltsverzeichnis : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

Formular  Lit.  D.

Neckar-Kreis.

Oberamt  Esßlingen.

Köngen.

Gemeinde-Güter  buch.

Angelegt  im  Jahr

Bemerkungen.

Die  in  dem  Formular  Lit.  A.  zu  der  Ministerial-Verfügung  vom  3.  December
1832  (Reg.  Bl.  S.  506,  507)  enthaltenen  Vorbemerkungen  sind  beziehungsweise#
auch  hieher  anwendbar.

Die  Einträge  der  Grundstücke  in  das  Güterbuch  geschehen  nach  der  Ordnung  der
Markungskarten,  ohne  Rücksccht  auf  die  verschiedenen  Culturarten.

Je  nach  den  Verhältnissen  der  einzelnen  Orte,  namentlich  nach  dem  mehr  oder
minder  häufigen  Wechsel  in  dem  Besitstand,  sind  entweder  nur  ein=  oder  zwei  Grundstücke
  auf  ein  Blatt  des  Güterbuchs  einzutragen.

Die  besonderen  Eigenthums-Verhältnisse  der  Grundstücke,  z.  B.  ihre  Eigenschaft
als  hinterfällige  Güter  der  Kinder  rc.,  sind  bei  dem  Namen  des  Besigzers  zutreffenden
  Falls  zu  bemerken.