Formular Lit. D.
Neckar-Kreis.
Oberamt Esßlingen.
Köngen.
Gemeinde-Güter buch.
Angelegt im Jahr
Bemerkungen.
Die in dem Formular Lit. A. zu der Ministerial-Verfügung vom 3. December
1832 (Reg. Bl. S. 506, 507) enthaltenen Vorbemerkungen sind beziehungsweise#
auch hieher anwendbar.
Die Einträge der Grundstücke in das Güterbuch geschehen nach der Ordnung der
Markungskarten, ohne Rücksccht auf die verschiedenen Culturarten.
Je nach den Verhältnissen der einzelnen Orte, namentlich nach dem mehr oder
minder häufigen Wechsel in dem Besitstand, sind entweder nur ein= oder zwei Grundstücke
auf ein Blatt des Güterbuchs einzutragen.
Die besonderen Eigenthums-Verhältnisse der Grundstücke, z. B. ihre Eigenschaft
als hinterfällige Güter der Kinder rc., sind bei dem Namen des Besigzers zutreffenden
Falls zu bemerken.