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Für die antiseptische Behandlung einer Zahnhöhle oder eines Wurzelkanals 1bis 2.M.
Für Eröffnung eines Abscesses in der Mundhöhle und ähnliche einfache blutige Operationen
im Mune . ¾ ¾ ⅝ .bis 4..
Für größere blutige Operationen im Munde bbhhis30.z“.
Für das Abfeilen störender RNänder an einem Zahnn bis 2.
Für dieselbe Operation an mehreren Zähnen in derselben Sitzung für jeden folgenden
die Hälfte.
Für die örtliche Betäubung bei einer Zahnoperaion X E bis 3..
Für die allgemeine Betäubung bei einer Zahnoperatin. 2bis 10..
Für die Stillung einer übermäßigen Blutung nach der Zahnoperatin bis 5..
Findet eine der unter Ziffer 4 bis 10 aufgeführten Operationen in der Wohnung des Zahn-
kranken statt, so erhöht sich die für dieselbe ausgeworfene Gebühr um 1,60 bis 4,00 M.
Nachts um . .. 3 bis 8..
Für die Anfertigung einer Platte aus Kautschuk für künstlichen Zahnersatz 8 bis 10 M.
Für Reparaturen einer solchen Platte die Hälfte.
Für jeden an derselben Platte befestigten Zahn... bi hbis 10..
Für Blockzähne mehr um je .. 2 obis 5./.
Für Klammern oder Einlagen aus Edelmetall zur VBefestigung oder Verstärkung einer
Kautschukplatte 5 bis 10 .
Für Anfertigung einer Zahnersahplatte aus Edelmetall wird aube dem Metallwerth be-
rechntt .. . . 20bis 30 M.
Für jeden an einer solchen Platte Giffer 19, # zahn. 10 bis 15./.
Für Ansetzen eines Stiftzahnes 6 bis 15.%
Für Federn nebst Federträgern aus Gold an einem ganzen Gebiß 1ö5 bis 30.“.
Der Preis für die Anfertigung von Obtucatoren, von Schienenverbänden bei Kiefer-
brüchen, von Apparaten zum Zweck der Rechtstellung schief stehender Zähne oder anderen
zahntechnischen Apparaten, sowie für Kronen= oder Brückenarbeiten bleibt der freien Verein-
barung überlassen.
D. Gebühren für approbirte Thierärzte.
I. Allgemeine Bestimmungen.
Für die erste mündliche Berathung über den geranheszustan eines Thieres in der Wohnung
des Thierarztes 0) 75 bis 2,00./.
Für jede folgende Verathung. in berselben Krankheit. . 0950 bis 1,00.“.
Für den ersten Besuch eines kranken Thieres am Wohnorte des Thierarztes 1,00 bis 3,00..
Für jeden folgenden Besuch in derselben Krankbeiit. 0)75 bis 2,00.4.