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Bei Reisen über Land, welche mehr als drei Stunden in Anspruch nehmen, erhält der Thier—
arzt außer der Besuchs= und Verrichtungsgebühr, sowie der Entschädigung für Transport-
kosten und für Zeitversäumniß — für letztere innerhalb eines Tages aber nicht über 104 —
auch noch täglich an Tagegeldern je nach der Dauer des Geschẽfis und zwar
a) innerhalb 6 Stunden . ... ....11!2b133.-6
b) innerhalb 12 Stunden 3 bis 6.4.
J0) außerdem für ein nothwendiges Nochtguartier, vrbehaitlih des Ersatzes eines unver-
meidlich gewesenen Mehraufwandes 2,50 “.
Anmerkung: Bei Berechnung der Versäumnißgebühren und Tagegeldern wird der Tag von Mitternacht zu
Mitternacht gerechnet.
Besucht der Thierarzt die kranken Thiere mehrerer außerhalb seines Wohnortes befindlichen
Viehbesitzer auf einer Rundfahrt, so sind die gesammten Kosten für den Weg und die Zeit—
versäumniß, und eventuell für Tagegelder in angemessener Weise auf die einzelnen Ver—
pflichteten zu vertheilen.
Wird der Thierarzt bei Gelegenheit auswärtiger Besuche noch von anderen Besitzern kranker
Thiere in Anspruch genommen, so stehen ihm hierfür die Sätze unter Ziffer 1 und 3 zu.
Für schriftliche Ausfertigungen für jede Seite der Reinschrit 50, 75 bis 1,50.4.
Für ein wissenschaftlich begründetes Gutachten mit ausführlichem Befundschein
6,00 bis 20,00 ¾.
Für die vom Besitzer verlangte äußere Besichtigung eines Kadavers, einschließlich der hierüber
ausgestellten Bescheinigng . 20,00 bis 4,00 %.
Für die vom Besitzer verlangte Heffnung (Sektion) eines Kadavers
bei größeren Hausthiren 56564000 bis 12,00..
bei kleineren Hausthierren 200 bis 6,00..
II. Besondere Verrichtungen.
.Für kleinere Verrichtungen, wie Aderlaß, Klystirgeben, Anlegen von Ligaturen und Heften,
Absceßöffnen, sonstige Incisionen, Haarseillegen und derg. J1000 bis 3,00..
Für leichtere Operationen, wie Anwendung der Schlundsonde, des Katheders, Punktion des
Wanstes, Zurückbringen der Scheide, Amputation des Schweifes und dergl. 2,00 bis 5,00..
Für schwierige Operationen, wie Tracheotomie, Spatschnitt, Ausschneiden von Geschwülsten,
Entfernung fremder Körper aus dem Schlunde und Aehnlichess 4000 bis 9,00..
Für die schwierigsten Operationen, die nur am niedergelegten Thiere ausgeführt werden
können, wie Trepanation, buftnorbelsife, uchoperation, Samenstrangfistel, Harnröhren=
schnitt und deef. 10000 bis 30,00 ..
Für die Kastration:
a) eines Hengstes. u 05000 bis 20,00.4.
b) eines Bullen 336000 bis 10,00.4.