Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

317 
III. 
Den Landesjustizverwaltungen Weimar und Gotha wird die anderweite 
Festsetzung der Zahl der Geschworenen für den Fall überlassen, daß der Schwur— 
gerichtssitz zeitweise nach Eisenach verlegt werden sollte. 
Vorg. genehm. 
gez.: Hugo Trautvetter. 
„ Felix Vierhaus. 
„ Karl Nohr. 
„ Gustav Geier. 
„ v. Strenge. 
„ Hauthal. 
„ A. Cammann. 
„ K. Graesel. 
Nachrl. C. Trüschler. 
  
(141| II. Unter Aufhebung der Bekanutmachung vom 12. Februar d. J. — 
Regierungs-Blatt S. 23 — die Veränderungen der Arzneitaxe betreffend, wird 
Folgendes hierdurch verordnet: 
Die im Verlag von R. Gärtners Verlagsbuchhandlung, Hermann Hey- 
felder, in Berlin erschienene Königlich Preußische Arzneitaxe für 1899 wird hier- 
durch einschließlich der derselben vorgedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“ mit 
alleiniger Ausnahme der unter Ziffer 3 der letzteren enthaltenen Bestimmung 
über die Abrundung der Preise, für die Apotheker des Großherzogthums bis 
auf Weiteres als bindende Norm eingeführt. 
Weimar, den 30. Dezember 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.