Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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[38] II. Die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Dezember 1896, die 
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche betreffend, — Regierungs-Blatt 
Seite 241ff. — wird hiermit für den Bereich des V. Verwaltungsbezirks von 
jetzt ab außer Kraft gesetzt. 
Der Erlaß von anderweiten Maßnahmen zur Ueberwachung der Vieheinfuhr, 
insbesondere durch Händler, wird vorbehalten. 
Weimar, den 7. April 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Groß. 
[(39| III. Die der Tuchmacher-, Tuchscheerer= und Tuchbereiter-Genossenschaft 
zu Neustadt a|Orla zustehenden Rechte einer juristischen Person sind aufgehoben 
worden, nachdem die Genossenschaft ihre Auflösung vollzogen hat. 
Weimar, den 13. April 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[40| IV. Von der Direktion der Perleberger Vieh-Versicherungs-Gesellschaft 
in Perleberg ist an Stelle des Rudolph Hartung in Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 30. November 1896, 
Regierungs-Blatt Seite 230), Rudolf Lungmuß in Weimar zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 7. April 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.
	        
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