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[38] II. Die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Dezember 1896, die
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche betreffend, — Regierungs-Blatt
Seite 241ff. — wird hiermit für den Bereich des V. Verwaltungsbezirks von
jetzt ab außer Kraft gesetzt.
Der Erlaß von anderweiten Maßnahmen zur Ueberwachung der Vieheinfuhr,
insbesondere durch Händler, wird vorbehalten.
Weimar, den 7. April 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Groß.
[(39| III. Die der Tuchmacher-, Tuchscheerer= und Tuchbereiter-Genossenschaft
zu Neustadt a|Orla zustehenden Rechte einer juristischen Person sind aufgehoben
worden, nachdem die Genossenschaft ihre Auflösung vollzogen hat.
Weimar, den 13. April 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[40| IV. Von der Direktion der Perleberger Vieh-Versicherungs-Gesellschaft
in Perleberg ist an Stelle des Rudolph Hartung in Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 30. November 1896,
Regierungs-Blatt Seite 230), Rudolf Lungmuß in Weimar zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 7. April 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.