Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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141] V. Von der Direktion der Allgemeinen Spiegelglas-Versicherungs— 
Gesellschaft in Berlin ist an Stelle des Versicherungsbeamten Paul Helmboldt 
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung 
vom 10. Januar 1898, Regierungs-Blatt Seite 14), der Generalagent Georg 
Weitz in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 7. April 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[42) VI. Das 13. und 14. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2459 Gesetz, betr. die anderweite Festsetzung des Gesammtkontingents 
der Brennereien; vom 4. April 1898. 
„ 2460 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; vom 26. März 1898. 
„ 2461 Bekanntmachung, betr. die Abänderung des Verzeichnisses der 
gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung be- 
dürfen; vom 5. April 1898. 
„ 2462 Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, betr. Postdampfschiffsver- 
bindungen mit überseeischen Ländern; vom 13. April 1898. 
„ 2463 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera; 
vom 13. April 1898. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 15: 
S. 198 Ergänzungen der Bestimmungen über die Tara; — Abänderung 
eines Tarasatzes. 
„ 201 Bekanntmachung, betr. Vorschriften für die chemische Untersuchung 
von Fetten und Käsen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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