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141] V. Von der Direktion der Allgemeinen Spiegelglas-Versicherungs—
Gesellschaft in Berlin ist an Stelle des Versicherungsbeamten Paul Helmboldt
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung
vom 10. Januar 1898, Regierungs-Blatt Seite 14), der Generalagent Georg
Weitz in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 7. April 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[42) VI. Das 13. und 14. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2459 Gesetz, betr. die anderweite Festsetzung des Gesammtkontingents
der Brennereien; vom 4. April 1898.
„ 2460 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs; vom 26. März 1898.
„ 2461 Bekanntmachung, betr. die Abänderung des Verzeichnisses der
gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung be-
dürfen; vom 5. April 1898.
„ 2462 Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, betr. Postdampfschiffsver-
bindungen mit überseeischen Ländern; vom 13. April 1898.
„ 2463 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera;
vom 13. April 1898.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 15:
S. 198 Ergänzungen der Bestimmungen über die Tara; — Abänderung
eines Tarasatzes.
„ 201 Bekanntmachung, betr. Vorschriften für die chemische Untersuchung
von Fetten und Käsen.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.