80
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Für Resektion eines Knochens der Gliedmaßen in der Kontinuität 20 bis 100 .
Für eine Gelenkresektion oder Resektion des Ober= oder Unterkiefers 30 bis 200 .
Für Resektion einer Nireenn 20 bis 100..
Für Eröffnung der Schädelhöll 30 bis 150.4.
Für Eröffnung der Oberkieferhöhll 5 bis 30..
Für gewaltsames Gradstrecken eines verkrümmten Gliedes oder Wiederzerbrechen eines fehler—
haft geheilten Knochenbruchs 10 bis 50./0.
Für Eröffnung eines Gelenks zur Drainage oder zur Entfernung eines Fremdkrpers
10 bis 50 M.
Für Knochenaufmeißelung... 20 bis 80..
Für Osteotomie.. . .10 bis 80.
Für dieselbe an der Hüfte.. DDp□30 bis 100..
Für die Operation des Klumpfuße .. . . 30bis 100 M.
Für Einrichtung und ersten Verband verrenkter Glieder und zwar:
a) des Unterkiefers... 10 bis 20.4.
b) des Oberarms. g 10 bis 30..
0) des Oberschenkle .. . . . 30 bis 60..
d) des Vorderarms, Unterschenkels, Fuß- oder Handgelenks .. . . . 10 bis 30 .
c) der Finger oder Zehen 2bis 10.4.
3an Einrichtung und Verband veralteter Verrenkungen sind die doppelten Gebühren zu ge-
währen.
Für größere plastische Operationen Augenlid- Nasen-, Linpen- unmenbildung. Operation der
komplicirten Hasenscharte) ... . ..15btsl.)0.-l6.
Für Operation der einfachen Hasenscharte. .... ...10b1350-jø.
Für Ausrottung eines Theiles der Zunge oder der ganzen Zunge. . 20 bis 100 .
Für Eröffnung des Kehlkopfs oder der Luftröhre.... ...20bis 100 .
Für theilweise oder gänzliche Ausrottung des Kehlkoesee 30 bis 200.4.
Für Eröffnung des Schlundes oder der Speiseröhrrer DJ0 bis 100..
Für Operation des Empyems durch Schnit 20 bis 100..
Eröffnung des oberflächlichen Verschlusses des Afters, der Harnröhre, der Schamspalte
5 bis 20.
Für Eröffnung tieferer Verschlusfe des Mastdarms, der Harnrbhre. der Scheide, des Gebär—
muttermundes 15 bis 100 ..
Für Operationen an inneren 1 Organen der Bauchhöhle P0P00 bis 300 1.
Für Zurückbringung eines beweglichen Bruches oder eines Mastdarmvorfalles 3 bis 10./6.
Für Zurückbringung eines eingeklemmten Bruches 10 bis 50./7.
Für Operation eines eingeklemmten Bruches oder Nadikaloperation eines Bruches oder An-
legung eines künstlichen Afters oder Operation eines widernatürlichen Afters 30 bis 100.4.