Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

Regierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
Nummer 7. Weimar. 24. März 1899. 
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Festsetzung eines Termins für die diesjährige Anfnahme der Pferde- 
und Rindviehbestände, Seite 93. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des Dipnhtherieserums 
mit der Kontrolnummer 123, Seite 94. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Zulassung der Schweizerischen 
National-Versicherungs-Gesellschaft in Basel zum Geschäftsbetriebe im zgrelassung der Seite 94. — 
Inhalts--Verzeichniß aus dem Reichs--Gesetzblatt, Seite 94. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
[30) I. Mit Beziehung auf die Bestimmung en im § 33 des Ausführungs- 
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und Unter- 
23. Juni 1880 
drückung von Viehseuchen vom Maiis64 wird von dem unterzeichneten 
Staatsministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde- 
und Rindviehbestände 
Sonnabend der 1. April d. J. 
hiermit bestimmt. 
Die Gemeinde-Vorstände des Großherzogthums haben hiernach das 
weiter Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 3. März 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
1899 15
	        
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