Regierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 7. Weimar. 24. März 1899.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Festsetzung eines Termins für die diesjährige Anfnahme der Pferde-
und Rindviehbestände, Seite 93. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des Dipnhtherieserums
mit der Kontrolnummer 123, Seite 94. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Zulassung der Schweizerischen
National-Versicherungs-Gesellschaft in Basel zum Geschäftsbetriebe im zgrelassung der Seite 94. —
Inhalts--Verzeichniß aus dem Reichs--Gesetzblatt, Seite 94.
Ministerial--Bekanntmachungen.
[30) I. Mit Beziehung auf die Bestimmung en im § 33 des Ausführungs-
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und Unter-
23. Juni 1880
drückung von Viehseuchen vom Maiis64 wird von dem unterzeichneten
Staatsministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde-
und Rindviehbestände
Sonnabend der 1. April d. J.
hiermit bestimmt.
Die Gemeinde-Vorstände des Großherzogthums haben hiernach das
weiter Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 3. März 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
1899 15