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Bestimmung herzuleitenden Rechte sowie auf jede die Landeshoheit beschränkende
Befugniß zum Bergwerks- und Salzwerks-Betrieb und zur Abgabenerhebung
oder zur Antheilnahme an einem solchen Betriebe oder einer solchen Erhebung
in dem Gebiete der anderen betheiligten Staaten.
Gegenwärtiger Vertrag soll sämmtlichen vertragschließenden Regierungen
zur Genehmigung vorgelegt und die Auswechslung der Ratifikationsurkunden
bewirkt werden.
So geschehen
Weimar, den 1. März 1898.
gez. M. Ratibor.
„ Dr. J. Hunnius.
„ K. Schaller.
„ Dr. Weise.
„ O. Schenk.
(51) II. Der Sitz der Verwaltung des Großherzoglichen Forstreviers Zwätzen-
Vollradisroda wird mit dem 1. Mai d. J. von Zwätzen nach Jena verlegt.
Weimar, den 18. April 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Rothe.
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