8 101.
In Orten mit Hochdruckwasserleitung, welcher Hydranten in aus—
reichender Anzahl und mit ausreichender Druckhöhe angeschlossen sind,
ist für Gebäude aller Beitrags-Klassen (§§ 99 und 100 Ziffer 1)
eine Ermäßigung der Beitrags-Einheit um 2 Pfennig von je 100 Mark
Versicherungssumme zuzugestehen, wenn das Gebände in seiner Ge-
sammtheit im Wirkungsbereiche der Wasserleitung gelegen ist.
Für Gebände, welche bei der Landesanstalt schon versichert sind,
wird die Beitragsermäßigung nur auf Antrag gewährt. Die Er-
mäßigung tritt nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in welchem die
Prüfung der Wasserleitung erfolgt ist.
Mit Ausnahme der der Gemeinde zur Last fallenden Aufwände
für die bei dieser Prüfung stattfindende Mitwirkung der Feuerwehr
sind die durch den Antrag erwachsenden Kosten von der Anstalt zu
tragen.
§ 102.
Alle Gebäude einer Hofraithe, welche in unmittelbarem Zu-
sammenhang mit einander stehen oder weniger als fünf Meter von
einander entfernt sind, sind in diejenige Beitrags-Klasse einzustellen,
welcher das feuergefährlichste unter ihnen angehört, wenn nicht die
Gebäude mit harter Dachung versehen und von den feuergefährlicheren
innerhalb jener Entfernung durch eine vorschriftsmäßige Brandmauer
geschieden sind. Eine Ausnahme zu gestatten ist das Staatsministerium
befugt, wenn das feuergefährlichste Gebäude der Klasse II oder III (8 38)
angehört und der Werth und Umfang desselben im Verhältnisse zu
den übrigen Gebäuden von untergeordneter Bedentung ist oder nach
Lage und Bauart der Gebände die Ansteckungsgefahr wesentlich ge-
mindert erscheint.
Stehen neben den zur Versicherung bestimmten Gebänden inner-
halb der Entfernung von fünf Meter Gebänude derselben Hofraithe,
welche auf Grund des § 5 oder des § 6 unter d bis f bei der
Landesanstalt nicht versichert sind, so ist das seiner Bauart und seiner
Benutzung nach feuergefährlichste Gebände für die Klassenbestimmung
maßgebend, sofern nicht das zu versichernde Gebäude mit harter
Dachung versehen und durch eine vorschriftsmäßige Brandmauer ab-
geschieden ist.
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