331
Der Zuschlag zur
Lau— „ Veitragseinheit, —
. » eträgt für je ·
fende Bezeichnung der Gebäude. Buaschelems- Bemerkungen.
Nr. summe
N
Mühlen:
J. Gerrieb ausschließlich mit Wasserkraft:
Block= und Brettersägemühlen
145. a) bis zu 2 Arbeitsmaschinen . 20
146. b) mit 3 oder mehr Arbeitsmaschinen 30
II. Betrieb mit Dampfkraft oder Dampf= und Wasserkraft
vereint:
Block= und Brettersägemühlen
147. a) bis zu 4 Arbeitsmaschineien .. 40
148. b) mit 5 oder mehr Arbeitsmaschinen 60
III. Betrieb mit Wasser= oder Dampfkraft oder Wasser-
und Dampfkraft vereint:
149. Getreidemühlen alter deutscher Einrichtung, bis einschlief-
lich 4 Gäinge 18
für jeden folgenden Gang mehr . 6
150. Getreidemühlen verbesserter deutscher Einrichtung oder bei
ganzer oder theilweiser Kunstmühleneinrichtung bis
einschließlich 4 Gängen oder Walzenstühlen, Schrot-
scheibenstühlen, Stampfwellen und dergl. Maschinen 30
für jeden folgenden Gang, Walzen-, Schrotscheiben-
stuhl, jede Stampfwelle und dergl. Maschine mehr 6
Zu 149 und 150. Für Mühlen, welche nur Lohnmüllerei ge-
ringeren Umfangs betreiben, kann der Zuschlag bis auf zwei
Dritttheile ermäßigt werden.
Bemerkung. Spitzgänge und andere Reinigungsmaschinen werden
nicht als Mahlgang gerechnet; Hilfsmaschinen (wie Centrifugal-
sichtmaschinen, Mehlmischmaschinen) werden je nach ihrer Aus-
dehnung ½ bis 1 Mahlgang gleichgestellt.
IV. Windmühlen:
151. a) mit eisernem gangbaren Zeug und dergl.
Holländer drehbaren Gehäuse .... 20
152. b) andere 40
153. Hölzerne und Bockwindmühlen 60
154. Farbholz-Schneidereien und Raspeleien. 6
155. Gewürz-Fabriken und -Mühlen 6
156. Knochenmühlen und Massenmühlen 6
157. Kohlen-, Krapp= und Salpetermühlen 10
158. Leinkuchen- Mühlen und -Stampfen 10
159. Lohmühlen und Lohschneidereien 30
160. Oel-Mühlen und -Stampfen . 20
Musikinstrumentenfabriken (siehe Instruinentenfabriken).
1899 50