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Der 3 Zus chlag zur
ban- „nheihheih
. » eträgt für je
fende Bezeichnung der Gebände. Verlicherungs“) Bemerkungen.
Nr. summe
“
161.Neusilberwaaren-Fabriken und -Schmelzen 20
162. Obstdarren 10
163. Oelfabriken mit Ausschluß der Mineralsifabriten 20
164. Oelfarbenfabriken 20
Oel-Mühlen (siehe Mühlen).
Ofenfabriken (siehe Cementbrennereien pp.).
Packtisten- und Cigarrenkistenfabriken:
165. a) ohne Sägewerksanlage . 20
166. b) mit Sägewerksanlage 40
bei mehr als 7 Gängen für jeden folgenden 3
bei mehr als 10 Gängen für jeden folgenden 1
Papierfabriken, Papiermühlen, Pappendeckelfabriken, Papier—
und Pappendeckelstofffabriken:
. bei Verarbeitung von Lumpen, Hadern und dergl.,
Stroh= und Papierabfällen oder bei gemischter Ver-
arbeitung dieser Stoffe mit Holzstoff und Cellulose
167. a) die Gebäude zur Lagerung, Sortirung, Schnei-
derei und Putzerei der Rohmaterialien 40
168. b) die übrigen Fabrikationsgebäude 20
169. 2. bei ausschließlicher Verarbeitung von Holzstoff, Cellu-
lose und dergleichen 20
3. Werden die nassen Fabrikate auf Hängewerken oder
Horden getrocknet, so ist für die Gebäude mit Trocken—
anlagen ein weiterer Zuschlag zu berechnen
170. a) bei Anwendung von nicht erwärmter Luft,
Dampf= oder Heißwasserheizung mit . 10
171. b) bei Anwendung von erwärmter Luft-, Kanal—
oder Ofenheizung mit .... 30
Papierfaß- und Papiergefäßefabriken:
1. die Gebäude mit Trockenanlagen
172. a) Trocknerei mit nicht erwärmter Luft, Dampf—
oder Heißwasserheizung .... 10
173. b) Trocknerei durch erwärmte 2 Kanal= oder
Ofenheizung. . ..... 20
174. 2. die übrigen Fabrikgebäude: 10
175. Papiermachéfabriken 20
Papiermühlen (siehe Papier- Fabriken pp.).
Papierstofffabriken (siehe Papier-Fabriken pp.).