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Der Zuschlag zur
Lau- „ Betragseinheit, =
eträgt für je
fende Bezeichnung der Gebände. Verscherungs: Bemerkungen.
Nr. summe
Wollreißereien (siehe Kardirereien und Krempeleien).
Wollwäschereien (siehe Kardirereien, Krempeleien und
Wäschereien).
Ziegel-, Thonröhren-, Chamottstein= und Trottoirstein-
Fabriken und Brennereien:
1. Oefen neuerer Konstruktion, Ringöfen, Gewölbe oder
hohe Esse
239. a) Oefen, von deren feuerberührten Flächen alles
Holzwerk mindestens 2 m entfernt ist 10
240. b) Oefen, von deren feuerberührten Flächen das
Holzwerk unter 2 m entfernt ist 20
. die übrigen Betriebsgebäude zu 1 ohne die Trocken-
Man
a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein-
schließblich 10 m entfernt
241. zu 1a. 10
242. „ 1b. . . 20
243. b) über 10 m von den Oefen entfernt . — zuschlagsfrei.
244. 3. Oefen älterer Konstruktion 30
4. die übrigen Betriebsgebäude zu 3 ohne die Trocken-
scheunen:
245. a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein-
schließlich 10 m entfernt ... 30
246. b) über 10 m von den Oefen entfernt . . — zuschlagsfrei.
Zimmereien und Bautischlereien bei Benutzung von Kraft—
und Arbeitsmaschinen:
247. a) die Sägegebäude mit Dampfkraft 40
248. b) die Sägegebäude mit Wasserkraft 30
249. I) die übrigen Betriebsgebäude, wenn über 10 mentfernt 10.
Zinkgießereien (siehe Metallgießereien).
Zuckerfabriken:
250. a) bei Dampfkochung ohne Raffinerie 60
251. b) bei Kochung auf offener Feuerung — ausgeschlossen.
252. c) mit Raffinerie — ausgeschlossen.
Zuckerwaarenfabriken (siehe Gonastoreiwagrenfabriten).,
253. Zündholz= und Streichfeuerzeugfabriken. . . — ausgeschlossen.
Zündstoff-Fabriken (siehe Schießpulver-Fabriken).
Zwirn-, Nähfaden= und Nähgarnfabriken ohne Spinnerei:
254.— a) mit Dampf= oder Heißwasserheizung 10
255. b) mit erwärmter Luft-, Kanal= oder Ofenheizung. 16
Weimar. Hof-Buchdruckerei.