Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

338 
  
  
  
  
Der Zuschlag zur 
  
Lau- „ Betragseinheit, = 
eträgt für je 
fende Bezeichnung der Gebände. Verscherungs: Bemerkungen. 
Nr. summe 
Wollreißereien (siehe Kardirereien und Krempeleien). 
Wollwäschereien (siehe Kardirereien, Krempeleien und 
Wäschereien). 
Ziegel-, Thonröhren-, Chamottstein= und Trottoirstein- 
Fabriken und Brennereien: 
1. Oefen neuerer Konstruktion, Ringöfen, Gewölbe oder 
hohe Esse 
239. a) Oefen, von deren feuerberührten Flächen alles 
Holzwerk mindestens 2 m entfernt ist 10 
240. b) Oefen, von deren feuerberührten Flächen das 
Holzwerk unter 2 m entfernt ist 20 
. die übrigen Betriebsgebäude zu 1 ohne die Trocken- 
Man 
a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein- 
schließblich 10 m entfernt 
241. zu 1a. 10 
242. „ 1b. . . 20 
243. b) über 10 m von den Oefen entfernt . — zuschlagsfrei. 
244. 3. Oefen älterer Konstruktion 30 
4. die übrigen Betriebsgebäude zu 3 ohne die Trocken- 
scheunen: 
245. a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein- 
schließlich 10 m entfernt ... 30 
246. b) über 10 m von den Oefen entfernt . . — zuschlagsfrei. 
Zimmereien und Bautischlereien bei Benutzung von Kraft— 
und Arbeitsmaschinen: 
247. a) die Sägegebäude mit Dampfkraft 40 
248. b) die Sägegebäude mit Wasserkraft 30 
249. I) die übrigen Betriebsgebäude, wenn über 10 mentfernt 10. 
Zinkgießereien (siehe Metallgießereien). 
Zuckerfabriken: 
250. a) bei Dampfkochung ohne Raffinerie 60 
251. b) bei Kochung auf offener Feuerung — ausgeschlossen. 
252. c) mit Raffinerie — ausgeschlossen. 
Zuckerwaarenfabriken (siehe Gonastoreiwagrenfabriten)., 
253. Zündholz= und Streichfeuerzeugfabriken. . . — ausgeschlossen. 
Zündstoff-Fabriken (siehe Schießpulver-Fabriken). 
Zwirn-, Nähfaden= und Nähgarnfabriken ohne Spinnerei: 
254.— a) mit Dampf= oder Heißwasserheizung 10 
255. b) mit erwärmter Luft-, Kanal= oder Ofenheizung. 16 
  
  
  
Weimar. Hof-Buchdruckerei. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.