Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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einem einheitlichen Unternehmen mit Wirkung vom 1. April 1899 känflich er- 
worben hat — unter Wiederholung der Bedingungen der oben erwähnten 
Konzessionsurkunde vom 19. November 1898 auf den weiteren Betrieb der 
Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn vom 1. April 1899 ab mit der Maß- 
* ausdehnen, daß 
zu lV Ziffer 2 eine Verminderung der bisherigen Zahl der dem Per- 
eenech auf der Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn dienenden 
Züge ohne Genehmigung Unseres Staatsministeriums nicht erfolgen darf, 
2. zu IV Ziffer 4 die weiteren Bestimmungen über den Reservefonds und 
den Erneuerungsfonds durch ein mit Genehmigung Unseres Staats- 
ministeriums festzustellendes Regulativ festgesetzt werden. 
Belvedere, den 8. Juli 1899. 
Gee) Carl Alexander. 
  
[98| II. Nachdem in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herogel und Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs das Großherzog- 
liche Gesammt-Ministerium in verfassungsmäßiger Vertretung des Landesherrn 
beschlossen hat, das Geschäft der Enteignung der zum Um= und Erweiterungs- 
ban des Bahnhofs Eisenach zu erwerbenden Grundstücksflächen dem Groß- 
herzoglichen Amtsrichter Dr. von Schorn zu Eisenach zu übertragen, so wird 
Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß zebracht. 
Weimar, den 28. Juli 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
H. L. v. Wurmb.
	        
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