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Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 28. Weimar. 28. September 1899.
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Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. anderweite Eintheilung der Bezirke der Stenerrevisionen des Weima-
rischen Kreises, Seite 387. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Aufhebung der Forstinspektion Marksuhl
vom 1. Oktober 1899 ab und Ueberweisung von deren Geschäftskreis an die Forstinspektionen Eisenach und
Zillbach, Seite 388. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Eestattung des mündlichen Verhandelns vor
Gericht in Gemäßheit des § 157 Abs. 4 der Civilprozeßordnung, Seite 388. — Inhalts- Verzeichniß aus
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 389.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(111) I. Vom 1. Oktober d. J. an werden die Bezirke der Steuerrevisionen
des Weimarischen Kreises so eingetheilt, daß
1. die Steuerrevision mit dem Sitze in Weimar die Amtzgerichtsbezirke
Blankenhain, Großrudestedt, Jena, Ilmenau, Vieselbach
und Weimar;
2. die Steuerrevision, welche vom 1. Oktober d. J. an in Apolda errichtet
wird, die Amtsgerichtsbezirke Allstedt, Apolda und Buttstädt
umfaßt.
Weimar den 15. September 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Rothe.
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