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83.
Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern
gebracht werden.
84.
Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflinges die wichtigste Pflicht.
§ 5.
Der Impfling soll womöglich täglich gebadet werden, wenigstens versäume man eine tägliche
sorgfältige Waschung nicht.
86.
Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert.
87.
Bei günstigem Wetter darf das Kind ins Freie gebracht werden. Man vermeide im Hoch—
sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze.
88.
Die Impfstellen sind mit großer Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Be—
schmutzung zu bewahren; sie dürfen nur mit frisch gereinigten Händen berührt werden; zum Waschen
darf nur ein reiner Schwamm oder reine Leinwand oder reine Watte verwendet werden.
Vor Berührung mit Personen, welche an eiternden Geschwüren, Hautausschlägen oder
Wundrose (Rothlauf) erkrankt sind, ist der Impfling sorgfältig zu bewahren, um die Uebertragung
von Krankheitskeimen in die Impfstellen zu verhüten; auch sind die von solchen Personen benutzten
Gegenstände von dem Impflinge fern zu halten. Kommen unter den Angehörigen des Impflinges,
welche mit ihm denselben Haushalt theilen, Fälle von Krankheiten der obigen Art vor, so ist es
zweckmäßig, den Rath eines Arztes einzuholen.
89.
Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage ab kleine Bläschen, welche sich
in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von
einem rothen Entzündungshof umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten eine klare
Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage be—
ginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach drei bis vier Wochen von selbst abfällt.
Die erfolgreiche Impfung läßt Narben von der Größe der Pusteln zurück, welche mindestens
mehrere Jahre hindurch deutlich sichtbar bleiben.
8 10.
Bei regelmäßigem Verlaufe der Schutzpocken ist ein Verband überflüssig, falls aber in der
nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, sind kalte, häufig zu wechselnde
Umschläge mit abgekochtem Wasser anzuwenden; wenn die Pocken sich öffnen, ist ein reiner Ver—
band anzulegen.
Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen;
der Impfarzt ist von jeder solchen Erkrankung, welche vor der Nachschau oder innerhalb 14 Tagen
nach derselben eintritt, in Kenntniß zu setzen.