Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

jerungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 35. Weimar. 20. November 1899. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bestimmung der „Aufsichtsbehörde“ zur Ausführung des Reichs-Hypotheken- 
bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899, Seite 503. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. einen Nachtrag zu den 
Statuten der Sparkasse zu Berka a Ilm, Seite 503. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Haupt- 
agentur der Lebens-, Ausstener= und Militärkosten-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Arminia“ in Mülnchen, 
Seite 505. — Ministerial -Bekanntmachung, betr. die ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, 
Seite 505. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Zusätze zu den Vorschriften über die Abgabe stark wirkender 
Arzneimittel, Seite 506. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. einen Nachtrag zu den Statuten der städtischen 
Sparkasse in Weida, Seite 506. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. einen Vachtrag zur Sparkassen- 
Ordnung für die Stadt Ilmenau, Seite 507. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem 
Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 509. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(132) I. Mit Hoöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs wird zur Ausführung des Reichs-Hypothekenbank-Gesetzes vom 13. Juli 
1899 — Nr. 32 des Reichs-Gesetzblattes Seite 375 ff. — Folgendes bestimmt: 
Unter „Aufsichtsbehörde“ ist das Großherzogliche Staats-Ministerium 
zu verstehen. 
Weimar, den 21. Oktober 1899. 
Großherzogliches Staats-Ministerium. 
Rothe. 
(133) II. In Abwesenheit Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und 
des Erbgroßherzogs ist von dem Großherzoglichen Gesammtministerium in ver- 
1899 77
	        
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