Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Anlage B. 
  
  
Stimmzettel 
für die Wahl von vier Vertretern der Versicherten 
bei der unteren Verwaltungsbehörde. 
Der Wahlbezirk umfaßt: 
Wahlberechtigte Körperschaft: 
Zahl der dem Wahlkörper zustehenden Stimmen: 
Es werden gewählt als Vertreter: 
(Vor= und Zuname, Wohnort, Wohnung, Berufsstellung.)
	        
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