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[1641 V. Die im Großherzogthum Sachsen zum Geschäftsbetriebe zuge-
lassene Erste deutsche Cautions= und allgemeine Versicherungsanstalt „Fides“
in Berlin hat den Beschluß gefaßt, sich in zwei Aktien-Gesellschaften: „Prudentia“,
Versicherungs-Aktiengesellschaft, und „Fides“, Versicherungs-Aktiengesellschaft,
umzuwandeln, von denen die erstere Versicherung und Rückversicherung von
Kapitalien und Renten auf das menschliche Leben für den Fall des Todes, der
Erwerbsunfähigkeit und der Erreichung eines bestimmten Lebensalters zum Gegen-
stand des Unternehmens hat, die zweite Versicherung und Rückversicherung gegen
Einbruchdiebstahl und Haftpflicht bezweckt.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die
Umwandlung unsere Genehmigung gefunden hat und daß der bisherige Haupt-
agent der „Ficles“, Franz Rohrberg in Weimar, auch die beiden Aktien-
Gesellschaften als solcher vertreten wird.
Weimar, den 7. Dezember 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[(165] Das 45., 46., 47. und 48. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten
unter:
Nr. 2626 Verordnung, betr. die Einführung des Gesetzes über die Beur-
kundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar
1875 in Helgoland; vom 25. November 1899.
„ 2627 Verordnung, betr. das Verfahren vor den auf Grund des In-
validenversicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten; vom 6. De-
zember 1899.
„ 2628 Verordnung, betr. die Formen des Verfahrens und den Geschäfts-
gang des Reichs-Versicherungsamts in den Angelegenheiten der
Invalidenversicherung; vom 6. Dezember 1899.
„ 2629 Gesetz, betr. die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldver-
schreibungen; vom 4. Dezember 1899.
„ 2630 Gesetz, betr. das Vereinswesen; vom 11. Dezember 1899.