Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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zeichniß werden die Firmen, in das andere die Namen der Inhaber, persönlich haftenden Gesell— 
schafter, Kommanditisten, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Liquidatoren und Prokuristen sowie 
der Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern eingetragen. Zu jeder Firma 
und zu jedem Namen ist die Stelle der Eintragung nach Abtheilung, Band und Seite des Registers 
und der Nummer der Firma anzugeben. 
Wird ein Registerblatt nach § 20 Abs. 3 an anderer Stelle fortgesetzt, so ist in dem Ver— 
zeichnisse auch die Fortsetzung anzugeben. 
II. Abtheilung A des Registers. 
§ 33. 
1. In Spalte ist die laufende Nummer der die Firma betreffenden Eintragungen anzugeben. 
2. In Spalte 2 sind die Firma, der Ort der Niederlassung, der Sitz der Gesellschaft und 
die darauf sich beziehenden Aenderungen einzutragen. Ebendort finden die Vermerke über Zweig- 
niederlassungen, auch wenn diese sich im Bezirke des Registergerichts befinden oder eine andere 
Firma als die Hauptniederlassung haben, sowie die Vermerke über das Vorhandensein einer Haupt- 
niederlassung ihren Platz. 
3. In Spalte 3 sind der Name, Vorname, Stand und Wohnort des Einzelkaufmanns oder 
der persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. 
4. Die Spalte 4 dient zur Aufnahme aller die Prokura betreffenden Eintragungen; Name, 
Vorname und Wohnort der Prokuristen sind anzugeben. 
5. In Spalte 5 sind die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse bei Einzel- 
kaufleuten, z. B. die Eröffnung des Konkurses sowie das Erlöschen ihrer Firma einzutragen. 
Ebendort ist bei dem Erwerbe eines Handelsgeschäfts durch einen Einzelkaufmann im Falle 
der Fortführung der bisherigen Firma eine von den Vorschriften des § 25 Abs. 1 des Handels- 
gesetzbuchs abweichende Vereinbarung einzutragen. 
6. In Spalte 6 ist zunächst zu vermerken, ob die eingetragene Gesellschaft eine offene 
Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft ist. 
Sodann sind hier die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse bei den genannten 
Gesellschaften, z. B. der Zeitpunkt ihres Beginns, die Eröffnung des Konkurses, die Auflösung und 
Fortsetzung, das Erlöschen der Firma, der Eintritt und das Ausscheiden von Gesellschaftern sowie 
die in § 125 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs erwähnten, die Vertretungsmacht der Gesellschafter be- 
treffenden Verhältnisse und bei Kommanditgesellschaften der Name, Vorname, Stand und Wohnort 
der Kommanditisten und der Betrag der Einlage eines jeden von ihnen nebst den darauf sich be- 
ziehenden Aenderungen einzutragen. Die Auflösung der Gesellschaft ist in dieser Spalte auch dann 
zu vermerken, wenn gleichzeitig ein Einzelkaufmann als neuer Inhaber der Firma eingetragen wird. 
In Spalte 6 ist ferner bei dem Erwerb eines Handelsgeschäfts durch eine offene Handels- 
gesellschaft oder durch eine Kommanditgesellschaft im Falle der Fortführung der bisherigen Firma 
eine von den Vorschriften des § 25 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs abweichende Vereinbarung und 
bei Eintritt eines persönlich haftenden Gesellschafters oder eines Kommanditisten in das Geschäft 
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