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Führt der technische Beamte auf Antrag auch die Würderung aus, so
ist er berechtigt, für die Dauer des Würderungsgeschäftes statt der Tagegelder
und der vorbezeichneten Verrichtungsgebühren eine Gebühr bis zum 1 ½ fachen
der einem Würderungsgewerken des betreffenden Bezirkes zustehenden Sach-
verständigengebühr zu berechnen.
Die Feststellung der Gebühren des technischen Beamten erfolgt bei dem
Finanzdepartement des Großherzoglichen Staats-Ministeriums.
Weimar den 12. Mai 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
(52) II. Der am 18. November 1901 in Triptis verstorbene Rentuer Richard
Roßmann hat durch Testament vom 8. Juni 1899 der Stadtgemeinde Triptis
zur Erbauung eines neuen Krankenhauses die Summe von 300 . gestiftet.
Gemäß § 14 des Ausführungs-Gesetzes vom 5. April 1899 zum Bürger-
lichen Gesetzbuch genehmigen wir hierdurch diese Stiftung.
Weimar, den 10. Mai 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Junern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(53) III. Dem zum Kaiserlich und Königlich Oesterreichisch = Ungarischen un-
besoldeten Konsul mit dem Amtssitze in Leipzig ernannten Königlich Sächsischen
Kommerzienrathe Max Huth, zu dessen Amtsbezirk das Großherzogthum gehört,
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Weimar, den 14. Mai 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei-