Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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812. 
Auf Grund der letzten Pferde-Vormusterung vertheilt das Generalkommando 
im Einvernehmen mit dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement 
des Innern, den Gesammtbedarf an Mobilmachungspferden auf die einzelnen 
Verwaltungsbezirke. 
Hierbei sind neben dem Bestand der Verwaltungsbezirke an kriegsbranch— 
baren Pferden auch besonders die Mobilmachungsverhältnisse der zu ergänzenden 
Truppentheile zu berücksichtigen. Da es von großer Bedeutung für die Schlag— 
fertigkeit des Heeres ist, daß der Bedarf an Reitpferden J und Zugpferden 1 
voll und in gutem Material rechtzeitig gedeckt wird, so ist für diese Klassen 
von einer rein prozentualen Vertheilung abzusehen. 
Durch eine vom Generalkommando im Einverständniß mit dem Staats— 
Ministerium, Departement des Innern, aufzustellende Uebersicht ist festzusetzen, 
wieviel Pferde in den einzelnen Aushebungsorten täglich zur Aushebung zu 
gelangen haben, für welche Truppentheile dieselben bestimmt sind, und in 
welcher Weise sie ihren Bestimmungsort erreichen sollen. 
8 13. 
Auf Grund dieser Uebersicht stellen die Vormusterungs-Kommissare im 
Einvernehmen mit den Bezirksdirektoren für ihren ganzen Musterungsbezirk 
einen Vertheilungsplan auf, aus welchem hervorgeht, wieviele als kriegsbrauch— 
bar bezeichnete Pferde der verschiedenen Klassen und wieviel Fahrzeuge von den 
einzelnen Ortschaften tageweise in den Aushebungsorten zu der Aushebung 
zu gestellen sind. Unter Berücksichtigung dessen, daß im Allgemeinen an einem 
Tage nicht mehr als 200 Pferde von einer Kommission ausgehoben werden 
können, sind die Zahlen so zu bemessen, daß am ersten Aushebungstage möglichst 
von jeder Klasse noch eine Reserve von 50 Prozent, an den folgenden Tagen 
von 25 Prozent zur Vorführung gelangt. 
Reicht hierfür der Bestand an Reitpferden I und an Zugpferden I nicht 
aus, so sind von den übrigen Klassen entsprechend mehr Pferde zur Reserve 
zu bestimmen. Für Fahrzeuge ist täglich noch eine Reserve von 50 Prozent 
anzusetzen. 
Nach Möglichkeit sind die Pferde eines Ortes für einen Tag zu bestimmen 
und die dem Aushebungsort zunächst gelegenen Ortschaften für die ersten Tage 
heranzuziehen. Die Vertheilungspläne sind derart fertigzustellen, daß nach etwaiger
	        
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