Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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d) Vorführungslisten (Anlage A), 
e) Bestimmungstäfelchen (Anlage B), 
) Pferde-Nationale (Anlage ), 
8) Eidesformulare (Anlage 5), 
h) Fahrzeugverzeichnisse (Anlage HI), 
i) Anerkenntnisse (Anlage J), 
k) Uebersichten über das Aushebungsgeschäft (Anlage K). 
Die Liquidationen über die Beschaffungskosten der Formulare sind von 
dem Staats-Ministerium, Departement des Innern, aufzustellen und an die 
Intendantur des XI. Armeekorps zur Anweisung zu übersenden. 
Für Bereithaltung der Marschrouten und Militär-Fahrscheine, sowie der 
den Transportführern zu behändigenden Quittungsformulare über Natural- 
verpflegung, Vorspann und Fourage, Quartierbescheinigungen, ferner für Be- 
schaffung und Bereithaltung von Koppelzeug, Pferdemaßen, Mähnentafeln und 
Pferde-Brenneisen sorgt die Militärbehörde. 
§ 32. 
Erscheint für einzelne Truppentheile eine besonders schleunige Gestellung 
von Pferden nöthig, so vereinbart das Generalkommando das Erforderliche 
mit dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement des Innern. 
Weimar, den 10. August 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb.
	        
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