Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Derwaltungs-Bezirk 
Anlage A (zu §8 5 u. 18). 
  
Verzeichniß 
derrinn voorhandenen Pferde. 
(Vorführungsliste.) 
Musterungsjahr 19 
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses 
bescheinigt: 
Datum. N. J. 
Gemeindevorstand 2c. 
1. Die Spalten 1, 2, 3 und 7 sind vom Gemeinde-Vorstand, die Spalten 4, 5 und 6 von dem Kom- 
missar oder unter dessen Verantwortung auszufüllen. 
2. Farbe und Abzeichen sind so anzugeben, daß die Pferde daraufhin wieder zu erkennen sind. 
3. Die Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in denselben als „vor- 
übergehend kriegsunbrauchbar“ bezeichneten Pferde sind vorzuführen. 
4. Nach Eingang der Auszüge seitens der Bezirksdirektoren (§ 13) sind die vom Gemeinde-Vorstand 
zur Aushebung im Mobilmachungsfall bestimmten Pferde umseitig durch Unterstreichen kenntlich zu 
machen. (8418.) 
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