Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Anlage B (zu §§ 5 u. 18). 
  
Westimmungstafelchen. 
(Die Täfelchen sind aus etwa 5 mm starker Strohpappe, Karton oder dergl. 
— für die einzelnen Pferdeklassen verschiedenfarbig — herzustellen und zum Anbinden 
an der Halfter mit entsprechender Einrichtung zu versehen.) 
Die Farbe der Tafel ist (auf beiden Seiten): 
weiß: für Reitpferde I, 
gelb: » „ II, 
hellroth: „ Zugpferde I, Stangen-, 
dunkelroth: „ » I,VvkdeV-- 
hellblau: „ „ II, Stangen-, 
dunkelblau: „ „ II, Vorder-, 
grün: „ besonders schwere Zugpferde. 
Die Tafeln erhalten auf beiden Seiten nur die ihrer Farbe entsprechende 
Bezeichnung: 
zeichnung (z. B.: gelbe Tafel): 
Reitpferd II. 
etwa 15 cm 
  
(z. B. gelbe Tafel) 
Reitpferd II. 
—. Gemeinde- 
r.l 
65“ 8 R 
Siegel 
  
  
  
  
Die Täfelchen werden beim Vorführen zur Musterung oder Aushebung 
an dem linken Backenstück der Halfter befestigt.
	        
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