Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Anlage E (zu § 19). 
  
Nationale 
der 
ans dem .. Verwaltungsbezirke, Vormusterungsbezirk 
ausgehobenen Mobilmachungspferde. 
1. In den für die Trausportführer bestimmten Nationalen (5 25) ist die Bezeichunng des Truppentheils, 
für welchen die Pferde bestimmt sind, der Ueberschrift beizufügen. 
2. Die Nationale sind am Schlusse von den Aushebungskommissaren und Taxatoren durch Namens- 
unterschrift und Datum zu vollziehen.
	        
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