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erkennung zu geben. Zu diesem Behufe wollen Wir ein besonderes Ehrenkreuz
für solche dem Bunde angehörenden Krieger- und Militär-Vereine stiften, welche
sich durch langjährige Mitarbeit an der Erhaltung und Pflege patriotischen und
kameradschaftlichen Geistes besondere Verdienste erworben haben.
Dieses Ehrenkreuz soll aus Bronce bestehen, im Mittelschilde auf der
Vorderseite Unseren Namenszug mit der Königlichen Krone, auf der Rückseite
aber einen Eichenkranz und die Worte „Für deutsche Treue“ tragen und an einem
landesfarbigen Bande an der Fahne oder Standarte des Vereins befestigt werden.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 28. Oktober 1902.
Wilhelm Ernst.
Rothe.
Ministerial--Bekanntmachungen.
195|] I|. Im Anschluß an das Höchste Patent vom 28. Oktober 1902, die Stiftung
eines Ehrenkreuzes für die Krieger= und Militär-Vereine des Großherzogthums
Sachsen betreffend, werden folgende Höchsten Orts genehmigte Bestimmungen
über die Verleihung des Ehrenkrenzes bekannt gegeben:
1.
Die Verleihung erfolgt durch Seine Königliche Hoheit den Großherzog
auf Vorschlag des Großherzoglichen Staats-Ministeriums nach Gehör des Vor—
stands des Großherzoglich Sächsischen Krieger- und Militär-Vereins-Bundes.
Gesuche um Verleihung des Ehrenkreuzes sind unstatthaft und bleiben
unberücksichtigt.
2.
Nur solche Krieger- und Militär-Vereine sollen vorgeschlagen werden,
welche seit wenigstens 25 Jahren bestehen, dem Großherzoglich Sächsischen
Krieger= und Militär-Vereins-Bunde mindestens 10 Jahre angehbren und sich
besondere Verdienste um die Erhaltung und Pflege patriotischen und kamerad-
schaftlichen Geistes erworben haben.