Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 32. Weimar. 27. November 1902. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bestätigung des revidirten Statuts der Sparkasse zu Allstedt, Seite 217. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
[101] Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge ist das revidirte Statut 
der Sparkasse zu Allstedt in der nachstehend abgedruckten Fassung bis auf 
Widerruf bestätigt worden. 
Weimar, den 8. November 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements Chef: 
Krause. 
Revidirtes Statut der Sparkasse Klstedt. 
I. Bezeichnung, Sitz und Zweck der Sparkasse. 
81. 
Die unter dem besonderen Schutze Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Höchstseligen Frau Groß— 
herzogin, Großfürstin Marie Paulowna im Jahre 1847 ins Leben gerufene hiesige Sparkasse 
führt den Namen „Sparkasse Allstedt“, bedient sich eines Siegels mit dieser Bezeichnung und hat 
ihren Sitz in Allstedt. Dieselbe steht unter dem besonderen Schutze der Gemahlin des regierenden 
Landesherrn resp. gegenwärtig unter dem einstweiligen Schutze Seiner Königlichen Hoheit des Groß— 
1902 42
	        
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