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in den Dienst eingetretener Manuschaften vom 28. Februar 1888 und des
Reichsgesetzes, betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedens-
übungen einberufenen Mannschaften, vom 10. Mai 1892, wird dies hierdurch
noch besonders bekannt gemacht.
Weimar, den 22. November 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[103) II. Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Richard Huste zum Mexi-
kanischen Konsul in Leipzig ernannten Herrn Alexander Huste, zu dessen
Amtsbezirk das Großherzogthum gehört, ist das Exequatur Namens des Reichs
ertheilt worden.
Weimar, den 24. November 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Wurmb.
[104) III. Der nachstehend abgedruckte II. Nachtrag vom 11. November 1902
zu den Statuten der Sparkasse zu Großrudestedt vom 10. April 1888 ist bis
auf Widerruf bestätigt worden.
Weimar, den 29. November 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Jnnern.
v. Wurmb.
II. Nachtrag zu den Statuten der Sparkasse zu Großrudestedt.
1. 8§ 5 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut: „Die Zinsen werden am Schlusse des Geschäfts-
jahres, welches mit dem 1. Janunar jeden Jahres beginnt und mit dem 31. Dezember endet,
berechnet u. s. w."
2. In §29 Absatz 1 sind die Worte „Monat Juni“ zu ersetzen durch die Worte „Monat
Dezember“.