Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

237 
3. § 23 Absatz 1 erhält folgenden Zusatz: „Es bleibt jedoch vorbehalten, den Mitgliedern 
für die Theilnahme an den einzelnen Sitzungen eine Entschädigung für ihre Zeitversäumniß, sowie 
dem Vorsitzenden für die Leitung der Sitzungen und seine sonstige Thätigkeit als Vertreter der 
Sparkasse eine jährliche Vergütung zu gewähren; die Festsetzung der Höhe dieser Summen erfolgt 
bei Beginn des Geschäftsjahres.“ 
(/105|] IV. Von der Direktion für Deutschland der Niederländischen Lebens- 
Versicherungs-Gesellschaft zu Amsterdam in Leipzig ist an Stelle des Herrn 
Theodor Storandt zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial- 
Bekanntmachung vom 5. Angust 1902, Regierungs-Blatt Seite 174), Herr 
Hieronymus Fleischhack zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzog- 
thum ernannt worden. 
Weimar, den 8. November 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(106) Das 43., 44., 45. und 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten 
unter: 
Nr. 2900 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Roß- 
haarspinnereien, Haar= und Borstenzurichtereien, sowie der Bürsten- 
und Pinselmachereien; vom 22. Oktober 1902. 
2901 Bekanntmachung, betr. Aenderung der Militär-Transport-Ordnung; 
vom 31. Oktober 1902. 
2902 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 9. November 1902. 
2903 Bekanntmachung, betr. die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze 
vom 10. Mai 1892 (Reichs-Gesetzblatt Seite 66 1) über die Unter- 
stützung von Familien der zu Friedeusübungen einberufenen Mann- 
schaften; vom 15. November 1902. 
„ 2904 Bekanntmachung, betr. Bestimmungen für den Kleinhandel mit Garn; 
vom 17. November 1902.